Wer eine öffentliche Großveranstaltung plant, muss sich zugleich der Risiken bewusst sein, die damit verbunden sind. Um Auseinandersetzungen und Vandalismus schon in Ansätzen zu unterbinden, ist richtiges Handeln notwendig.
Wie dies aussieht, erklärten Fachleute als Auftakt einer ganzen Reihe von runden Tischen in den Meller Stadtteilen, die alle unter dem Motto „Feste richtig feiern“ stehen werden. Die weiteren Termine hierzu werden im Herbst stattfinden.
In Wellingholzhausen auf dem Podiumsaßen Rüdiger Wittek als Leiter des Einsatz- undStreifendienstes sowie Annette Fangmeyer als Kontakt- undPräventionsbeamtin aus den Reihen des PolizeikommissariatsMelle, Dennis Diekmann von der Jungen Union als Initiator der Aktion,der Stadtjugendpfleger Mark Drescher sowie Markus Schleef undChristian Beckmann vom Stadtjugendring.
„Ein entscheidener Punkt ist dasHausrecht eines jeden Veranstalters“, erklärte Wittek.Abgesehen von den einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzes-und Gaststättengesetzes sei es ein wichtiges Instrument, denn eserlaubt den Organisatoren einer öffentlichen Veranstaltung,selbst zu bestimmen, wer mitfeiern darf und wer draußen bleibenmuss. „Ohne Angaben von Gründen können Personen daherausgeschlossen werden“, so Wittek weiter.
Darüber hinaus kann durch dasHausrecht auch der Zutritt nur unter bestimmten Auflagen möglichsein. Dies sind laut Angaben der Polizeibeamten etwa eine Kontrollevon Taschen und Rucksäcken am Eingang, der Einlass nur ab 18Jahren und von nicht Volljährigen nur mit schriftlicherGenehmigung eines Erziehungsberechtigten beziehungsweise einerBegleitperson mit Erziehungsauftrag.
„Vor allem abzuraten ist von `Allinclusive`-Veranstaltungen“, so Wittek. Sie würden zuübermäßigem „Saufen bis zum Umfallen“ führen,und Verstöße gegen den Paragrafen 20 desGaststättengesetzes seien programmiert. Dieses untersagt dieAbgabe von Alkohol an Betrunkene. Bekäme er dennoch weiterhin zutrinken, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit des Gastgebers undkann mit bis zu 5000 Euro, bei wiederholtem Verstoß mit demEntzug der Konzession geahndet werden.
Wie in jüngster Vergangenheitpräventiv gegen Sachbeschädigungen vorgegangen wurde,berichteten die Vertreter des Stadtjugendrings und der Verwaltung.
Parallel zu Großveranstaltungenauf dem Rathaus- und Marktplatz bereitete der Glasbruch auf demKohlbrink durch mitgebrachte Getränke immer größereSchwierigkeiten. Nun wird der Bereich präventiv abgesperrt, unddas Problem ist beseitigt.
Aus dem Meller Kreisblatt vom 18. Juli 2007