Positionspapier der Jungen Union Osnabrück-Land
1. Problemaufriss
Zunehmende Belastungen durch übertragene Aufgaben, eine schwache konjunkturelle Entwicklung und die damit verbundenen steigenden Arbeitslosenzahlen sowie sozial- und fiskalpolitische Entscheidungen der Bundes- und Landesebene, haben dazu beigetragen, dass die Ausgaben der Kommunen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, währen die Einnahmeseite der Städte, Gemeinden und Landkreise eingebrochen ist. Allein die Gewerbesteuereinnahmen sind im Haushaltsjahr 2001 im Schnitt um 11,6% zurückgegangen. Die immer größeren Löcher in den kommunalen Kassen werden nach Schätzungen im Jahr 2002 zu einem Gesamtdefizit von 4,4 Mrd. EUR führen. Für den Landkreis Osnabrück gilt es, im Haushalt 2002 ein Defizit von 13 Mio. EUR durch Einsparungen und bei einer Netto-Neuverschuldung von 5,6 Mio EUR aufzufangen.
Insgesamt ist zu beobachten, dass die Kassenkredite der Kommunen, die zum einen teuer und zum anderen nur für kurzfristige Zwischenfinanzierungen ausgelegt sind, um weit über 20% zugenommen haben. Die kommunale Schuldenfalle droht den politischen Handlungsspielraum nachhaltig weiter zu verengen.
Ergebnis dieser finanziellen Misere ist zum einen eine signifikant gesunkene Investitionskraft der Städte, Gemeinden und Landkreise. Ein Rückgang von 34% in den letzten zehn Jahren spricht hier eine deutliche Sprache. Ergänzend zu vermerken ist, dass im gleichen Zeitraum die Investitionszuweisungen von Seiten der Länder um 25% zurückgegangen sind. Da insgesamt etwa 2/3 aller öffentlichen Investitionen von den Kommunen ausgehen, ergibt sich eine nachhaltig negative Entwicklung für die Konjunktur, aber auch für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaftsstandorte. Weitere weitgehende Folgen stellen sich in den veränderten Ausgabenstrukturen der Kommunen dar. Bei einem stetig steigenden Pflichtanteil am Gesamtausgabenvolumen, müssen zwangsläufig, wie auch beim Landkreis Osnabrück im laufenden Haushaltsjahr, Einsparungen vorgenommen werden, die insbesondere die freiwilligen Leistungen und damit Projekte betreffen, die im Rahmen der Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion den Einwohnern unseres Landkreises unmittelbar zu Gute kommen. Nachhaltig negative gesellschaftliche und soziale Entwicklungen sind die Konsequenz.
Der Art. 28 (2) GG und die ergänzenden Regelungen, u.a. auch in der niedersächsischen Landesverfassung, sichern den Kommunen eine eigenverantwortliche Haushaltswirtschaft, als wichtigsten Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung zu. Dieses Prinzip wird ad absurdum geführt, wenn die pflichtigen und übertragenen Aufgaben keinen Spielraum für politische Gestaltung durch die Kommune selbst mehr lassen. Den niedersächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen wird durch die Verfassung eine ausreichende finanzielle Ausstattung garantiert. Im Umkehrschluss sollte also davon ausgegangen werden können, dass die Kommunen ausreichend Mittel zur Erfüllung der vorhandenen Aufgaben zur Verfügung haben. Die Gründe für die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis sollen im Folgenden kurz dargelegt werden.
2. Strukturprobleme
a) Steuern
Durch Steuereinnahmen werden rund 1/3 des Gesamtfinanzbedarfs der Städte und Gemeinden abgedeckt. Den weitaus größten Posten bildet der Anteil an der Gewerbe- und Grunderwerbs- sowie an der Einkommensteuer. Folglich ist die Höhe der Einnahmen maßgeblich von konjunkturellen Einflüssen und insbesondere von der Entwicklung der ansässigen Wirtschaftsunternehmen geprägt. Auch im Landkreis Osnabrück ist ein Großteil der Gewerbesteuereinnahmen auf den Mittelstand zurückzuführen. Der Anteil der größeren Kapitalgesellschaften ist durch den Beschluss der rot/grünen Steuerreform deutlich zurückgegangen.
Zu den fiskalpolitischen Belastung tritt mit der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, die von den Kommunen an Bund und Land abzuführen ist, noch eine weitere untragbare Minderung der Steuereinkünfte.
b) Zuweisungen für übertragene Aufgaben
Der Art. 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung legt fest, dass das Land Aufgaben per Gesetz nur dann an die Kommunen übertragen darf, wenn eine entsprechende Regelung über die Deckung der Kosten getroffen worden ist. Dieses sogenannte Konnexitätsprinzip soll den Staat daran hindern, uneingeschränkt Aufgaben zu Lasten der Kommunen zu verschieben. Dennoch werden die Ausgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise durch die zugewiesenen Finanzmittel bei weitem nicht gedeckt. Dies ist dadurch zu begründen, dass im Rahmen beschlossener Gesetze Aufgaben ausgedehnt, bzw. weitere Aufgaben übertragen werden, ohne dass auch die Kostendeckungsregelung ergänzt wird. Als aktuelles Beispiel lassen sich die aus der BSE-Krise entstandenen Mehrbelastungen für die Kommunen anführen: Der öffentliche Veterinär- und Gesundheitsdienst sind per Gesetz übertragene Aufgaben. Zur Lösung der BSE-Krise sind erhebliche zusätzliche Personal- und Sachkosten entstanden, die von der Kostenregelung nicht berücksichtigt werden.
Eine weitere herausragende Ausgabenbelastung ergibt sich für die Kommunen und insbesondere für die Landkreise und kreisfreien Städte als Kostenträger, aus der Sozialhilfe. Zwar wird die mittlerweile zum Massenphänomen avancierte Hilfe zum Lebensunterhalt zu über 90% durch das Bundessozialhilfegesetz geregelt, aber dennoch weiterhin als originäre Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen qualifiziert. Da sich folglich der Staat auch seinen Kostendeckungspflichten entzieht, stellt sich dieser zumindest inhaltliche Widerspruch für die örtlichen Träger als besonders kostspielig dar. Als weiteres Beispiel für den Einfluss der Bundes- und Landespolitik auf die kommunale Ausgabenstruktur lässt sich auch das Kindergeld heranziehen, das zu 25% von den Kommunen finanziert wird. Wenn nun der Bundesgesetzgeber, wie geschehen, eine Kindergelderhöhung von 15,-EUR für das erste und zweite Kind beschließt, tragen die Kommunen hiervon 3,84 EUR pro Kind, ohne dass eine Gegenfinanzierung erfolgen würde.
c) Der kommunale Finanzausgleich:
Im Rahmen des Finanzausgleichs werden zum einen Mittel vom Land in Abhängigkeit von der Aufgabenzuordnung an die Kommunen vergeben, zum anderen soll die Finanzkraft der einzelnen Kommunen untereinander ausgeglichen werden. Bei den Schlüsselzuweisungen, also den Mitteln, die den Kommunen ohne Zweckbindung gewährt werden, ist der pro Kopf Anteil der Ausgleichsmasse in kreisfreien Städten höher, als in den kreisangehörigen Kommunen. Im Rahmen der sogenannten „Einwohnerveredelung“ findet also eine Umverteilung zu Gunsten großer Städte statt. Die zugrunde liegende Auffassung, dass Städte mit einer höheren Einwohnerzahl gleichzeitig einen höheren Verwaltungsaufwand zu tragen hätten, berücksichtigt nicht, dass zum einen die Verwaltung in Landkreisen auf zwei Ebenen gelagert ist und zum anderen aus der größeren Fläche auch besondere Aufgaben resultieren. Zu nennen sind hier zum Beispiel Mehrkosten im Bereich des ÖPNV und der Schülerbeförderung oder der Straßenaufsicht und der Abfallwirtschaft.
3. Konsequenzen
Die finanzielle Entwicklung der Kommunen, deren Verschuldungsgrad und die immer weiter sinkenden Handlungsmöglichkeiten der Städte, Gemeinden und Landkreise sind dramatisch. Auch im Landkreis Osnabrück zeichnen sich die negativen Entwicklungstendenzen immer weiter ab. Eine umfassende Finanzstrukturreform ist überfällig. Ziele müssen unter anderem die Verringerung der Zuweisungsabhängigkeiten und, als Voraussetzung, die Schaffung eigener und tragender Einnahmequellen für die einzelnen Gebietskörperschaften sein. Die Junge Union Osnabrück-Land fordert:
1) Bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen per Gesetz, hat der Gesetzgeber eine Kostenschätzung vorzunehmen. Wer über einen Regelungsbereich bestimmt, hat diesen auch zu finanzieren.
2) Im Rahmen des Finanzausgleich müssen die aus der Fläche entstehenden Belastungen stärker berücksichtigt werden. Die Benachteiligung des ländlichen Raums gegenüber großen Städten ist abzuschaffen.
3) Alle Kommunen – also auch die Landkreise – müssen die Möglichkeit haben, eigene Aufgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Dies könnte z.B. durch eine, mit Hebesatzrecht versehene Beteiligung an der Einkommen- bzw. Körperschafts- und Umsatzsteuer erreicht werden. So könnte das problembehaftete Zuweisungs- und Umlagesystem schrittweise zurückgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist ebenso die jetzige Form der Gewerbesteuer durch eine zeitgemäße und für die Städte und Gemeinden tragende Unternehmensbesteuerung zu ersetzen.
4) Die Sozialhilfe, die durch Ausführungsgesetze vom Land an die Kommunen weitergeben wird, ist als übertragene Aufgaben zu typisieren und so lange in die Kostendeckungsregelung einzubeziehen, bis den Kommunen ausreichend eigene Finanzmittel zur Verfügung stehen.
5) Die Verpflichtung des Staates, die Einnahmequellen der Kommunen zu schützen, ist konsequent einzuhalten.
4. Leitlinien für das Osnabrücker Land
Bei Betrachtung der aktuellen Situation im Landkreis, ist bei grundsätzlich positiven wirtschaftlichen Strukturdaten festzustellen, dass die Haushalte der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie des Landkreises selbst, einem wachsenden Druck aus übertragene und pflichtige Aufgaben ausgesetzt, immer schwieriger auszugleichen sind. Der beschlossene Kreishaushalt 2002 belegt, dass Defizite, wenn nicht durch eine Erhöhung der Einnahmeseite, insbesondere durch Kürzungen bei den freiwilligen Aufgaben und Projekten ausgeglichen werden.
Bezugnehmend auf die derzeitige Finanzstruktur, unterstützt die Junge Union die Position der CDU/F.D.P/UWG – Gruppe im Kreistag des Landkreises Osnabrück, dass die höheren Ausgaben des Landkreises weder durch eine Erhöhung der Kreisumlage, noch durch eine übermäßige Neuverschuldung finanziert werden dürfen. Die erste Variante würde die Städte und Gemeinden weiter in die kommunale Schuldenfalle drängen, die Zweite einen Rückschritt für die Entschuldungspolitik des Landkreises bedeuten.
Die nötigen Einsparungen müssen aber unter einer zukunftsorientierten Schwerpunktsetzung erfolgen. Einseitige Kürzungen bei der Jugendhilfe, im Bereich der Schulträgerschaft des Landkreises sowie im Rahmen von Initiativen und Projekten zur Wirtschafts- und Existenzgründerförderung, werden sich als kontraproduktiv erweisen, wenn der Landkreis Osnabrück seinen Anspruch als starke Wirtschafts- und Wachstumsregion aufrechterhalten will. Einsparungen müssen Effizienzsteigerungen innerhalb der einzelnen Aufgabenbereiche zugrunde liegen, ihnen dürfen keine Qualitätsminderungen folgen.
In diesem Sinne sollten auch weitere Einsparpotentiale im Rahmen der Verwaltung gesucht und genutzt werden. Der Landkreis Osnabrück hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass neue Wege nicht selten auch zu geringeren Personal- und Sachaufwendungen führen. Andere Kommunen habe allein durch eine konsequente Nutzung des Internets zur Informationsweitergabe nennenswerte Kostensenkungen erreicht. Diese Möglichkeit darf auch innerhalb unserer Verwaltung nicht ungenutzt bleiben.
Aus Sicht des Landkreises Osnabrück ist eine gute Entwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie ein hoher Beschäftigungsgrad auch fiskalpolitisch von großer Bedeutung. Die Konzepte der MassArbeit GmbH sowie der WIGOS mbH, um die beiden größten Projekte zu nennen, sind vor diesem Hintergrund grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch müssen beide Gesellschaften regelmäßig im Hinblick auf ihre Effizienz überprüft werden. Für die MassArbeit GmbH muss gelten, dass die hohen Aufwendungen, abzüglich der erbrachten Leistungen, in einer vernünftigen Relation zu den tatsächlichen Vermittlungen, der an der MassArbeit beteiligten sozialhilfeberechtigten Arbeitslosen, in den ersten Arbeitsmarkt stehen müssen.
Aufgabe der WIGOS ist es, Existenzgründungen sowie die Ansiedlung bereits bestehender Unternehmen im Landkreis aktiv zu begleiten. Eine regelmäßige Darstellung der Anzahl der geförderten Unternehmen, muss im Zusammenhang mit einem Feedbackverfahren der Beteiligten, zu mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch die politischen Gremien führen.